Ist in der Weihnachtszeit ein verlängertes Rückgabrecht möglich oder gelten auch vor Weihnachten die 14 Tage?


Ja, im Dezember gilt ein bis zum 15.01. des Folgejahres verlängertes Rückgaberecht.


Tags: Rückgabe, Umtausch



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Letzte Änderung der FAQ: 2013-05-22 20:45
Verfasser: Oliver Kley
Revision: 1.1


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